Nutzungsvereinbarung

 

über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

bei dem Beherbergungsbetrieb: Landurlaub Jung

 

 

 

1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs

 

Der Inhaber betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb (BHB) einen Internetzugang über

 

WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im BHB eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des BHB und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

 

Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit

 

oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu

 

sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

 

2. Zugangsdaten

 

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten

 

(Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

 

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

 

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des

 

WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin,

 

dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der

 

Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.

 

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts.

 

Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen,

 

übernimmt der BHB keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom BHB vorsätzlich

 

oder grob fahrlässig verursacht.

 

 

 

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

 

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich.

 

Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten

 

ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

 

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

 

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen

 

Inhalten zu nutzen;

 

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten

 

oder zugänglich machen;

 

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

 

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder

 

verbreiten;

 

• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen

 

Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

 

 

Der Gast stellt den Inhaber des BHB von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter

 

frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf

 

einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf

 

für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

 

Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder

 

ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des BHB auf diesen Umstand

 

hin.

 

 

 

Zustimmung des oben dargestellten Nutzungsvertrages